Sie betreuen Zuhause eine pflegebedürftige Person und würden sich gerne eine kleine Auszeit nehmen oder müssen vielleicht selbst zu einem wichtigen Arzttermin? Auch in solchen Fällen, bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an. Für den Zeitraum Ihrer Verhinderung können wir die Betreuung und Versorgung der zu pflegenden Person übernehmen.

Voraussetzungen:

  • Die Pflegebedürftigkeit besteht seit mindestens 6 Monaten.
  • Die Person, welche die Pflege normalerweise übernimmt, ist verhindert
  • Die Verhinderungspflege erfolgt maximal bis zu 8 Stunden pro Tag.

Gesetzliche Grundlage (§ 39 SGB XI)

Als Entlastung und bei Verhinderung der Pflegeperson ist es möglich, zusätzlich zum monatlichen Pflegebudget der Pflegegrade, egal ob Pflegegeld oder Leistungen eines Pflegedienstes in Anspruch genommen werden, die Verhinderungspflege eines Pflegedienstes punktuell oder regelmäßig zu nutzen.