Der Bundesregierung ist mit dem Pflegestärkungsgesetz eine echte Reform der Pflegelandschaft gelungen. Eine überwältigende Mehrheit der pflegebedürftigen Personen wünscht sich, bei sich zu Hause gepflegt werden zu können. Die Bundesregierung will diese Form der Pflege mit dem Pflegestärkungsgesetz I und II intensiv fördern. Für die Betroffenen und deren Angehörige steht dafür künftig deutlich mehr Geld zur Verfügung.
Pflegebedürftigkeit – neue Definition im Pflegegesetz verankert
Im § 14 SGB XI wurde der Begriff der Pflegebedürftigkeit vollkommen neu definiert. Dort ist nun
das Maß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit oder/und
das Maß der Fähigkeitsstörungen
entscheidend. Das klingt im ersten Moment einfach nur sehr sachlich. Für die Betroffenen und deren Angehörige bedeutet dieses Pflegestärkungsgesetz eine fast erdrutschartige Neuerung. Die Ermittlung des Pflegegrades unterscheidet sich massiv von der ehemaligen Einteilung in Pflegestufen und ist um Längen realistischer.
Pflegestärkungsgesetz, was bedeutet das für den Betroffenen?
Im Zentrum der Pflegebedürftigkeit steht nun wirklich all das, was der Pflegebedürftige noch kann. Der „Rest“ kann tagtäglich etwas anderes sein. Mal mehr und mal weniger. Da ist es einmal mehr die Herausforderung einfühlsamer Pflegekräfte, täglich neu zu spüren, was der Betroffene kann und was nicht. Das, was dem Betroffenen möglich ist, soll er auch leisten können. Es wird ihm kein Pflegeprogramm übergestülpt, bei dem er sich womöglich überrannt fühlt. Die Bereiche, auf die es beim Pflegestärkungsgesetz ankommt, sind:
- Mobilität – die Fortbewegung in den eigenen vier Wänden
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung – Körperpflege, Ernährung & Co
- Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
- Diese Aufzählung hat den Politikern richtig viel Arbeit bereitet
Es sind alle bedeutenden Bereiche des täglichen Lebens berücksichtigt, um die es bei der Ermittlung der Pflegebedürftigkeit auch wirklich geht. Damit ist es dem Gesetzgeber gelungen, die Pflege als menschliche Dienstleistung der Anforderungen der Praxis anzupassen. Das gilt nun auch für die Krankheitsbilder der Demenz und der Alzheimer Krankheit, mit denen sich unsere Gesetzgebung bisher sehr schwergetan hat.
Neben dieser deutlichen Änderung für ältere und alte pflegebedürftige Menschen berücksichtigt das Pflegestärkungsgesetz nun auch eine klare Regelung für pflegebedürftige Kinder. Es war bisher ein erheblicher Irrtum, dass Pflege nur ein Thema für alte Menschen und ggf. noch für Unfallopfer jüngeren Alters ist. Krebs und viele weitere dramatische Krankheiten sind auch ein Thema im Kreise unserer Jüngsten. Davor machen das Leben und das Schicksal einfach nicht halt – und nun auch nicht das Pflegestärkungsgesetz.
Die Pflegekassen denken um
Das Pflegestärkungsgesetz ist wirklich ein großer Wurf der „GroKo“. Betroffene und ihre Angehörigen sollten sich unbedingt kompetent beraten lassen. So ist zu Hause alt werden zu können und dort sein selbstbestimmtes Leben zu führen deutlich einfacher.