Kostenfreie Pflegeberatung

Pflegeberatung – Ihr Wegweiser in allen Fragen rund um die Pflege

Unsere zertifizierten Pflegeberaterinnen und Pflegeberater nach § 7a SGB XI informieren Sie kostenlos über Pflegegrade, Leistungen und die Organisation häuslicher Pflege.

Was ist die kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a SGB XI?

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige dabei, sich im Pflegealltag zu orientieren. Sie richtet sich an Menschen, die Fragen rund um Pflegegrade, Leistungen, Anträge oder die Organisation der häuslichen Pflege haben.

Im Mittelpunkt steht die individuelle Situation: Welche Unterstützung ist sinnvoll? Welche Leistungen können beantragt werden? Wie lässt sich die Pflege gut organisieren?

Die Beratung ist freiwillig, gesetzlich verankert und für Versicherte kostenfrei.

Alles Wichtige im Überblick

Eckdaten zur Pflegeberatung nach § 7a SGB XI:

  • Kosten: Kostenfrei – die Beratung wird von der Pflegekasse übernommen
  • Anspruch: Gesetzlicher Anspruch für Pflegebedürftige und Angehörige
  • Ziel: Orientierung, Information und Unterstützung rund um das Thema Pflege
  • Inhalte: Pflegegrad, Pflegeleistungen, Anträge, Organisation der häuslichen Pflege
  • Zeitpunkt: Besonders sinnvoll bei neuem Pflegebedarf oder offenen Fragen
  • Durchführung: Durch speziell geschulte Pflegeberater
  • Verpflichtung: Keine – die Beratung ist freiwillig

Für wen ist die Pflegeberatung sinnvoll?

Die kostenfreie Pflegeberatung eignet sich besonders für Menschen, die sich erstmals mit dem Thema Pflege beschäftigen oder deren Pflegesituation sich verändert hat. Sie hilft dabei, einen Überblick zu gewinnen und die nächsten Schritte gut vorbereitet anzugehen.

Typische Situationen sind:

  • Pflegebedürftigkeit tritt neu auf
  • Ein Pflegegrad soll beantragt oder besser verstanden werden
  • Angehörige übernehmen erstmals Pflegeaufgaben
  • Es bestehen Fragen zu Leistungen oder Entlastungsmöglichkeiten

Gesetzliche Grundlage & Kostenübernahme (§ 7a SGB XI)

Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben Anspruch auf eine individuelle und kostenlose Pflegeberatung. Diese wird von den Krankenkassen übernommen.

Bereits Pflegegrad vorhanden? Dann ist der Beratungseinsatz entscheidend

Wenn bereits ein Pflegegrad besteht und Pflegegeld bezogen wird, greift eine andere gesetzliche Regelung: der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Dieser ist für Pflegegrade 2 bis 5 verpflichtend und dient der Sicherung des Pflegegeldes. Wird der Beratungseinsatz nicht regelmäßig durchgeführt, kann das Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden.

Die kostenfreie Pflegeberatung nach § 7a ersetzt diesen Beratungseinsatz nicht.

Zum Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI:

(Pflegegeld sichern & Pflichtberatung wahrnehmen)

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