Um den wachsenden Anforderungen in der Kranken- und Altenpflege gerecht werden, verfügen wir bereits jetzt schon vor Ort über zwei zertifizierte Pflegeberaterinnen nach § 7a SBG XI, welche von der Kasse zugelassen sind.

Geseztliche Grundlage (§ 45 b SGB XI)

„..Die Pflegekassen haben für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen unentgeltlich Schulungskurse durchzuführen, um soziales Engagement im Bereich der Pflege zu fördern und zu stärken, Pflege und Betreuung zu erleichtern und zu verbessern sowie pflegebedingte körperliche und seelische Belastungen zu mindern und ihrer Entstehung vorzubeugen. Die Kurse sollen Fertigkeiten für eine eigenständige Durchführung der Pflege vermitteln. Auf Wunsch der Pflegeperson und der pflegebedürftigen Person findet die Schulung auch in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt. § 114a Absatz 3a gilt entsprechend…“