Die medizinische Behandlungspflege geht über die Grundpflege hinaus und wird neben der Hilfestellung im Alltag von vielen Patienten zusätzlich benötigt. Diese medizinischen Tätigkeiten müssen von Ihrem Arzt verordnet werden und bedürfen der Genehmigung Ihrer Krankenkasse. Sie übernimmt auch die Kosten für die sogenannte Behandlungspflege. Die Erstverordnung ist zunächst auf 14 Tage begrenzt. Wenn darüber hinaus noch weiterer Bedarf besteht, betreuen wir Sie selbstverständlich weiterhin.

Was wir für Sie tun

Auch in diesem Bereich der Versorgung gilt: Sie sind nicht allein. So übernehmen wir die Aufgaben, die Sie ohne fremde Hilfe nicht mehr meistern können. Egal ob Sie motorisch eingeschränkt sind, an Demenz leiden oder vielleicht eine Sehschwäche haben, wir unterstützen Sie in vielen Bereichen. Wir messen Ihren Blutdruck, kontrollieren Ihren Blutzucker, geben Ihnen notwendige Medikamente, führen Verbandswechsel durch und kümmern uns um die Wundversorgung. Die Pflegeleistungen werden selbstverständlich von examiniertem Pflegepersonal übernommen.

Übersicht unserer Tätigkeiten der medizinischen Behandlungspflege:

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung
  • Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen: intramuskulär (i.m.) und subkutan (s.c.), z. B. Insulinspritzen bei Diabetikern oder Thrombosespritzen nach einer Operation
  • Wundversorgung und Verbandswechsel
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Stützende und stabilisierende Verbände anlegen (Kompressionsverbände)
  • Dekubitusbehandlung
  • Portversorgung
  • Absaugen der oberen Luftwege durch Mund und Nase
  • Inhalation
  • Stomaversorgung, Versorgung von suprapubischen Kathetern und verschiedenen Ernährungssonden
  • Katheterwechsel, Blasenspülung
  • Einläufe
  • Tracheostomaversorgung

Medizinische Behandlungspflege (§ 37,2 SGB V)

“Die medizinische Behandlungspflege umfasst alle Tätigkeiten, die auf ärztliche Verordnung hin von unseren examinierten Pflegekräften der Gesundheits- und Altenpflege durchgeführt werden.“