Wir möchten unseren Patienten stets ein zuverlässiger und vertrauter Partner sein. Die Gesundheit und Zufriedenheit unserer Patienten sowie deren Angehörigen stehen bei uns an erster Stelle. Deshalb gehören regelmäßige Beratungsbesuche auch zu unseren Leistungen. Die Beratung dient der Qualitätssicherung der häuslichen Pflege und der Sicherstellung, dass die Patienten auch regelmäßig versorgt werden. Die Besuche sind dazu da, um vor Ort zu prüfen, welche Dinge eventuell verbessert werden können, sodass Sie stets mit Ihrer Pflegebetreuung zufrieden sind. Für Fragen, Informationen oder ein Beratungsgespräch sind wir selbstverständlich immer für Sie da.

Gesetzliche Grundlage (§ 37 Abs. 3 SGB XI)

Zur Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege müssen Pflegebedürftige bei Pflegegeldbezug, in den Pflegestufen I und II einmal halbjährlich sowie in der Pflegestufe III einmal vierteljährlich, eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen – und dies gegenüber der Pflegekasse nachweisen (§ 37 Abs. 3 SGB XI).

Die Beratungsbesuche können nicht nur von zugelassenen Pflegediensten und von neutralen und unabhängigen Beratungsstellen mit pflegefachlicher Kompetenz, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sind, durchgeführt werden, sondern auch von den Pflegeberaterinnen und beratern der Pflegekassen. Pflegebedürftige mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz können diese Beratungsbesuche zweimal im oben genannten Zeitraum in Anspruch nehmen. Personen in der sogenannten „Pflegestufe 0“ haben halbjährlich einmal einen Anspruch auf einen Beratungsbesuch.

Kontakt

Gerne führen wir diese Beratungsgespräche mit Ihnen durch. Zögern Sie nicht mit uns einen Termin zu vereinbaren.

Kontakt