Kostenübernahme der Palliativ Care

Wer trägt die Kosten einer palliativmedizinischen Versorgung?

Die Kosten der Maßnahmen der Grundpflege übernehmen bei Vorliegen der Pflegebedürftigkeit die Pflegeversicherung bis zum monatlichen Höchstbetrage der jeweiligen Pflegestufe (§36 SGB XI). Die ärztlich verordneten Maßnahmen der Behandlungspflege werden von den Krankenkassen übernommen (§37.2 SGB V).

Ein Eigenanteil ist für höchstens 28 Kalendertage pro Kalenderjahr zu bezahlen.

Die ärztlich delegierbare Maßnahmen, z. B. Schmerzbeutelwechel, Morphinpumpenumstellung / Einstellung, Portversorgung, Portpunktion, Infusionen etc. werden von Ihrem Arzt an das Fachpflegepersonal des Pflegedienstes delegiert.

Wir rechnen die erbrachten Leistungen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab. Die ärztliche Anordnung ist nicht genehmigungspflichtig.