Häusliche Kranken- und Altenpflege pro individuum

Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher unserer Internetseite, liebe Patientin, lieber Patient. Jede und jeder kann plötzlich in die Situation geraten, für längere Zeit oder dauerhaft auf Pflege angewiesen zu sein.

Zurzeit sind in Deutschland rund 2,7 Millionen Menschen auf Pflege angewiesen. In den kommenden Jahren wird sich die Zahl um knapp eine Million Menschen vergrößern, sodass im Jahr 2030 rund 3,5 Millionen Menschen auf pflegerische Hilfe angewiesen sein werden. Die Bundesregierung hat das Thema Pflege zu einem wichtigen Schwerpunkt ihrer Arbeit gemacht. Mit zwei Pflegestärkungsgesetzen sorgen sie für spürbare Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung. Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz wurden die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zum 1. Januar 2015 merklich ausgeweitet. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wird es ab 2017 einen neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und damit individuellere Einstufungen und Zugänge zu den Leistungen geben. 2016 dient der Vorbereitung darauf.

Das Gesundheitsministerium und alle Leistungserbringer haben eine gemeinsame gesellschaftliche Verantwortung, das Thema Pflege heute schon anzugehen und solide zu finanzieren. Die Politik hat Ihre Aufgabe größtenteils getan. Jetzt und heute, sind wir – Leistungserbringer gefragt.

Wir, die häusliche Kranken- und Altenpflege von pro individuum in Heilbronn, begrüßen die neuen Pflegereformen und folgen dem Auftrag der Bundesregierung, im Interesse des gesamten Berufstandes sowie im Interesse unsrer Patientinnen und Patienten, das Übergangsjahr 2016 zu nutzen um unsere Einrichtungskonzeption sowie unsre Leistungen den Veränderungen bzw. den neuen Pflegereformen entsprechend anzupassen.

Unser Umzug im Sommer 2016 in die Stuttgarter Straße in Heilbronn und die sich hiermit ergebene räumliche Vergrößerung unserer Einrichtung, ist für uns einer der ersten Schritten in Richtung der neuen Pflegereform 2017. Die Umstrukturierung sowie Anpassung unserer Leistungen, war der nächste Schritt dieser Anpassung. Eine personelle Aufstockung in allen drei Fachbereichen findet nach wie vor satt. Entsprechende Fortbildungen / Schulungen (PSG I und PSGII) haben unsere Mitarbeiterinnen bereits erfolgreich absolviert.

So hoffen wir, dass die gesetzlich beschlossenen Veränderungen bei den Menschen auch tatsächlich ankommen und wir alle die Pflege in Deutschland nachhaltig stärken können. Damit sind wir Ihr Ansprechpartner bei der Krankenpflege in Heilbronn, der Altenpflege in Heilbronn, Ihr mobiler und ambulanter Pflegedienst in Heilbronn, sowie für die Palliativ Care (Sterbebegleitung) in Heilbronn.

Mehr über das Pflegestärkungsgesetz II erfahren

Pflegestärkungsgesetz II

Das Pflegestärkungsgesetz II ist seit 1. Januar 2016 in Kraft. Die neue Begutachtung und die Umstellung auf Pflegegrade sollen zum 1. Januar 2017 wirksam werden. Damit erhalten erstmals alle Pflegedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung, unabhängig davon, ob sie von körperlichen oder psychischen Einschränkungen betroffen sind.
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